Ziele der Bürgerinitiative
NORDZUBRINGER NEIN DANKE:

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➣ Planungen einstellen➣ Alternativen finden

Der Nordzubringer in Kürze

Nordzubringer, 2. Bauabschnitt B523, Lückenschluss B523, Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen – verschiedene Namen für das gleiche Straßenprojekt.

Im Nord-Osten von Villingen-Schwenningen wird seit über 60 Jahren von der Bundesrepublik Deutschland eine Straße geplant als sogenannter Lückenschluss B523. Auf Betreiben der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg, des Schwarzwald-Baar-Kreises sowie der Stadt Villingen-Schwenningen und weiteren Umlandgemeinden wurde dieses Straßenprojekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Mit der Planung beauftragt ist das Regierungspräsidium in Freiburg. 

  • Länge:                                              rund 6 km
  • Kosten:                                           geschätzte 79 Millionen € an Steuergeldern
  • Flächenversiegelung:          28,4 Hektar Kulturlandschaft

Welche Vorteile soll diese Straßenprojekt bringen?

1. Die Straße soll eine direkte Verbindung von der B33 Richtung A5 ins  Rheintal und der A81 als überregionale Verbindung zum Neckarraum sowie in Richtung Schweiz schaffen. 
2. Die Stadt Villingen-Schwenningen erhofft sich eine deutliche Entlastung des innerstädtischen Verkehrs.

Was zeigen die Verkehrszahlen und Gutachten der vom Regierungspräsidium beauftragten Fa. Rapp?

1. Nur ein kleiner Teil des prognostizierten Verkehrs wird diese überregionale Verbindung nutzen und spielt daher in der Praxis nur eine geringe Rolle.
2. Das Gutachten der Fa. Rapp belegt zudem, dass das geplante Straßenprojekt die innerstädtischen Verkehrsprobleme nicht lösen kann.

Wir haben die besseren Argumente

Wir haben uns die Argumente der Befürworter des B 523-Weiterbaus angeschaut und auf ihren „Wahrheitsgehalt“ geprüft, d. h. mit unseren Argumenten verglichen. Mehr Informationen erhält man durch Anklicken der grünen Stichwörter.
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Grobe Skizze des Streckenverlaufs

Nach der im August 2025 mitgeteilten Entscheidung des Regierungspräsidiums für die Variante 6.2 und die Variante südlich der „Alten Ziegelei“ liegt die Entscheidung jetzt beim Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg und beim Bundesministerium für Verkehr. Detaillierte Informationen zur Wahl der Vorzugsvariante: https://nordzubringer-nein-danke.de/argumente/die-wahl-der-vorzugsvariante/

Trassenführung entlang Guggenbühlwäldchen (li), Eingriff in Waldflächen auf Gemarkung Obereschach

Fotos: © Karger Film Kultur und Video
Quelle: Video „Flug über den Nordzubringer II“ unter Videos & Downloads

Wir freuen uns sehr, dass wir den Film “Flug über den Nordzubringer II” als 2. Teil des Videos
“Weiter so?” von Klaus Peter Karger auf unserer Homepage anbieten dürfen. Der Filmemacher
Karger nimmt uns mit auf einen Flug über die Landschaft, die von der voraussichtlichen Trasse
des geplanten Nordzubringers betroffen sein wird. Zum Anschauen einfach Foto anklicken!

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass diese Erholungslandschaft erhalten bleiben soll, laden wir Sie ein, unsere Petition zu unterschreiben: Petition